Warenkreditversicherung - Policenarten
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Top-Up-Cover
Über eine Top-Up-Cover Deckung kann sich der Versicherungsnehmer einer Kreditversicherung über einen zweiten Kreditversicherer zusätzlichen Versicherungsschutz für seine Kunden einkaufen. Hierbei werden für bestehende Limite des Erstkreditversicherers Zusatzlimite über den Zweitversicherer zur Verfügung gestellt.
X/L Police (Excess of Loss Police)
Die Excess of Loss Police ist geeignet für Unternehmen, die über ein gut organisiertes Debitorenmanagement verfügen und die Forderungsausfälle erst ab einer bestimmten Höhe absichern wollen. Das Versicherungslimit für die Kunden wird vom Versicherungsnehmer größtenteils selbst festgelegt und es müssen feste Richtlinien in der Bearbeitung des Vertrags eingehalten werden.
Politische Deckung
Neben dem wirtschaftlichen Risiko kann ebenfalls das Ausfallrisiko durch politische Einflüsse (z.B. Krieg, Import- und Exportbeschränkungen, Transferbeschränkungen, Inkonvertibilität) abgesichert werden.
Ziehen von Bürgschaften (Unfair Calling)
Dieses Produkt dient der Absicherung Ihrer Anzahlungs- und Gewährleistungsbürgschaften gegen unberechtigtes Ziehen von Bürgschaften. Beispiel: Ein Projekt im Ausland wird seitens des Auftraggebers zeitlich verschoben, die von Ihnen herausgelegte Anzahlungsbürgschaft wird jedoch unberechtigter Weise gezogen.
Ausführliche Informationen zu Special Products der Kreditversicherung finden Sie auf www.kreditversicherung.net
Insolvenz | Anfechtungsversicherung
Die Insolvenzordnung ermöglicht es dem Insolvenzverwalter von einem Lieferanten oder Dienstleister, bereits bezahltes Geld zurückzufordern. In der Regel wurden bislang nur Zahlungen der letzten drei Monate vor Insolvenzbeantragung angefochten. Forderungen des Insolvenzverwalters, die darüber hinausgingen, fanden meist nur mit eindeutiger Beweislage juristische Beachtung.
Die aktuelle BGH Rechtsprechung mit Beweiserleichterungen für den Insolvenzverwalter vereinfacht es diesem nun, Zahlungen der letzten zehn Jahre zurückzufordern.
In der Praxis bedeutet dies: Es reicht zunächst aus, dass der Insolvenzverwalter unterstellt, dass der Lieferant von der drohenden Zahlungsunfähigkeit des Kunden wusste, z. B. aufgrund von Vorkasse oder Ratenzahlungen.
Nun muss der Lieferant oder Dienstleister beweisen, dass er von den damaligen Zahlungsschwierigkeiten seines Kunden keine Kenntnis hatte. Wer kann das schon – bei bis zu zehn Jahren zurückliegenden Altfällen?
Lösung
Mit einer Insolvenzanfechtungsversicherung können Unternehmen Kalkulationssicherheit zurückgewinnen. Im Ernstfall ersetzt sie dem Betroffenen die vom Insolvenzverwalter zu Recht angefochtenen Zahlungen. Auf dem Markt befinden sich aktuell sehr unterschiedliche Produkte zu diesem Risiko. Aufgrund der langjährigen und weitreichenden Erfahrung ist HRP in der Lage, hier passende Absicherungslösungen für Unternehmen aufzuzeigen.
Vorteile
Liquiditätsabsicherung | Katastrophenschutz/Existenzabsicherung | Handlungssicherheit im Umgang mit Kunden bzw. Erhaltung der Lieferfähigkeit auch in schwierigeren Zeiten
In Deutschland, Österreich und der Schweiz gibt es Kreditversicherungsmakler, die sich auf die Vermittlung der Versicherungslösungen von Kredit- und Kautionsversicherern als Spezialmakler spezialisiert haben.
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